verträglich

verträglich
tragen:
Das gemeingerm. Verb mhd. tragen, ahd. tragan »tragen«, got. ga-dragan »ziehen«, engl. to draw »ziehen«, aisl. draga »ziehen« hat keine außergerm. Beziehungen. Im germ. Sprachbereich gehören dazu die unter Tracht und Getreide behandelten Wörter. – Abl.: Trage »Transportgerät, Tragbahre« (15. Jh.); tragbar »was getragen werden kann« (18. Jh.), dazu untragbar (18. Jh.); Träger (mhd. trager, ahd. tragari, seit dem 14. Jh. mit Umlaut). Zus.: Tragweite (Anfang des 19. Jh.s; ursprünglich von Geschützen, Lehnübersetzung von frz. portée; seit der Mitte des 19. Jh.s auch übertragen gebraucht).
Präfixbildungen und verbale Zusammensetzungen: abtragen (mhd. abetragen); antragen (mhd. anetragen, ahd. anatragan »herantragen«), daraus rückgebildet Antrag »Gesuch, Forderung; Formular für einen Antrag; Vorschlag; Angebot« (mhd. antrac »Anschlag«, in der heutigen Bedeutung seit dem 16. Jh., ein Wort der Rechts- und Verwaltungssprache), von dem beantragen »die Gewährung, die Durchführung von etwas verlangen« (19. Jh.; für älteres »antragen«) abgeleitet ist; auftragen (mhd. ūftragen, seit dem 17. Jh. in der Bedeutung »einen Auftrag geben«), daraus rückgebildet Auftrag »übertragene Aufgabe, Weisung; Bestellung« (17. Jh.), von dem beauftragen »jemandem einen Auftrag erteilen« (Anfang des 19. Jh.s) abgeleitet ist; betragen (mhd. betragen, im Sinne von »ausmachen« seit dem 17. Jh., reflexiv im Sinne von »sich aufführen, sich benehmen« seit dem 18. Jh.), daraus rückgebildet Betrag »bestimmte Geldsumme« (mhd. betrac »Vergleich«, in der heutigen Bedeutung seit dem 18. Jh.); eintragen (mhd. īn tragen »hineintragen«, in der Bedeutung »Gewinn bringen« seit dem 16. Jh., im Sinne von »einen Eintrag machen« seit dem 17. Jh.), dazu Eintrag (mhd. īntrac »Schaden, Nachteil« ‹noch in »Eintrag tun«, wozu beeinträchtigen, 17. Jh., aus der ostmitteld. Form »Eintracht« für »Eintrag«›, dann auch, seit dem 16. Jh., »Gewinn«), wozu einträglich »Gewinn bringend«; ertragen (im Sinne von »einbringen, Nutzen abwerfen« 16. Jh., heute veraltet, daraus aber rückgebildet Ertrag ‹17. Jh.›, im Sinne von »aushalten« ‹16. Jh.›, dazu erträglich »sich ertragen lassend; leidlich« ‹17. Jh.›, unerträglich ‹16. Jh.›); vertragen (mhd. vertragen, ahd. fartragan im Sinne von »ertragen«, dazu verträglichmhd. vertregelich›; im Sinne von »etwas abmachen, einen Vertrag abschließen« heute veraltet, daraus aber rückgebildet Vertrag »rechtsgültige Abmachung« ‹15. Jh.›); zutragen ‹sich› »zu jemandem hintragen, bringen; sich ereignen« (16. Jh.), dazu Zuträger »jemand, der einem etwas heimlich berichtet« (mhd. zuotrager) und zuträglich »nicht schädlich« (17. Jh.; zu »zutragen« in der heute veralteten Bedeutung »nützen« oder zu dem veralteten Substantiv »Zutrag« »Nutzen«).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • verträglich — Adj. (Oberstufe) so beschaffen, dass es problemlos eingenommen werden kann Synonyme: bekömmlich, leicht verdaulich, schonend Beispiel: Jedes Obst, das mehr Traubenzucker als Fruchtzucker enthält, ist gut verträglich. verträglich Adj. (Oberstufe)… …   Extremes Deutsch

  • Verträglich — Verträglich, er, ste, adj. et adv. 1. Von vertragen 4 (1) geneigt und Fertigkeit besitzend, sich mit einem andern zu vertragen, d.i. allen Unwillen über dessen Beleidigungen fahren zu lassen; wofür doch versöhnlich üblicher ist. 2. Von vertragen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • vertraglich — Adj. (Mittelstufe) durch Vertrag geregelt Synonym: kontraktlich Beispiel: Er hat die vertraglichen Bestimmungen nicht beachtet. Kollokation: etw. vertraglich vereinbaren …   Extremes Deutsch

  • verträglich — ↑kompatibel, ↑soziabel …   Das große Fremdwörterbuch

  • verträglich — herzensgut; gütig; friedlich; friedfertig; geruhsam; amikal; friedliebend; gütlich; sanft; vereinbar; passend; konvergent; …   Universal-Lexikon

  • verträglich — durch Vertrag [festgelegt/geregelt], kontraktlich. * * * vertraglich:vertragsmäßig·durchVertrag·kontraktlich verträglich 1.→friedlich 2.→bekömmlich …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • vertraglich — ver·tra̲g·lich Adj; nur attr od adv; durch einen ↑Vertrag (1) (festgelegt) <eine Vereinbarung; vertragliche Verpflichtungen eingehen; etwas vertraglich festlegen, regeln, vereinbaren; vertraglich gebunden sein> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • verträglich — ver·trä̲g·lich Adj; 1 nicht adv; so, dass man es gut ↑vertragen1 (2) kann ≈ bekömmlich: Das Medikament ist gut verträglich 2 <ein Mensch> so, dass er Harmonie und keinen Streit will ≈ friedfertig, umgänglich: Er ist sehr verträglich || zu 1 …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • verträglich — ver|träg|lich ; die Speise ist gut verträglich …   Die deutsche Rechtschreibung

  • -verträglich — ver|träg|lich: drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Sache mit etw. in Einklang, Übereinstimmung gebracht ist, mit etw. harmoniert, unschädlich, ungefährlich für etw. ist: körper , naturverträglich. * * * ver|träg|lich:… …   Universal-Lexikon

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